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Compliance

Social Policy SAUTER Deutschland

SAUTER strebt beispielhafte Qualität in den Produkten und Prozessen, aber auch im Verhalten an. Grundlage hierfür bilden unsere Unternehmenswerte. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Achtung und Wahrung unserer SAUTER-Werte auch in Zukunft die Grundlagen unseres Erfolges sind.

Diesen SAUTER-Geschäftsgrundsätzen verpflichtet, haben wir in unserem Unternehmen Regeln und Verfahren eingeführt, die gewährleisten, dass wir alle diesen hohen, an uns selbst gerichteten Ansprüchen gerecht werden können. Diese Regeln und Verfahren werden stetig fortgeschrieben und den jeweils aktuellen und gesetzlichen Anforderungen angepasst. Sie sind allen Mitarbeitenden zugänglich.

Diese Grundsätze sind thematisch unterteilt in folgende Richtlinien:

Arbeitsbedingungen und Menschenrechte (PDF)
SAUTER Werte (PDF)
Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitspolitik (PDF)
Verhaltenskodex (PDF)
Compliance Helpline
Verhalten im Umgang mit Geschäftspartnern (PDF)

Zusammengefasst entsprechen diese Richtlinien dem Verhaltenskodex bei SAUTER (Code of Conduct), dessen Einhalt wir auch von allen Geschäftspartnern verlangen.

Die strikte Beachtung dieser Regeln gehört für uns zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung, weshalb wir uns selbst und alle unsere Mitarbeitenden zu ihrer Einhaltung verpflichten.

Weitere Informationen zu unseren Compliances und unseren Geschäftsbedingungen finden Sie unter dem weiterführenden Link.

Vorfall melden:

Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Wir bieten daher über unser Hinweisgebersystem die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Verstöße zu melden.

Hinweise abgeben können alle SAUTER-Mitarbeitende, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte.

Nutzen Sie für unser SAUTER-Hinweisgebersystem den folgenden Link:

Hinweisgebersystem

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von SAUTER sind verpflichtet, alle vermuteten oder beobachteten
Gesetzesverletzungen, Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex oder andere Unternehmensgrundsätze zu

melden. Dasselbe gilt, wenn sie zu solchem Verhalten von Mitarbeitenden oder Dritten angestiftet werden.

Die leichtfertige Belastung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder von Dritten ist unstatthaft.

Mitarbeitende richten ihre Beschwerden an ihren Vorgesetzten, an die Geschäftsleitung oder an den Vorsit

zenden des Prüfungsausschusses (Audit Committee) des Verwaltungsrates. Sie dürfen darauf vertrauen, dass

der gemeldete Sachverhalt vertraulich behandelt und gründlich untersucht wird und dass erforderlichenfalls

angemessene Massnahmen ergriffen werden
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