Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG wurde Anfang vergangenen Jahres ins Leben gerufen. Ziel des Förderprogrammes ist es, Investitionen zu tätigen und Maßnahmen anzustoßen, mit deren Hilfe die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden gesteigert und die CO2 Emissionen gesenkt werden.
Unter dem Kürzel BEG EM werden alle geförderten Einzelmaßnahmen zusammengefasst, unter die auch diverse Fördermöglichkeiten im Bereich der Regelungstechnik und der Gebäudeautomation fallen. So werden die notwendige Software, Hardware und Dienstleistung für die Umsetzung einer bedarfsabhängigen Regelung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimasystemen, tageslicht- bzw. präsenzabhängiger Beleuchtungsregelung oder auch der Aufbau eines technischen Energiemanagementsystems finanziell gefördert. Ebenfalls vom Förderprogramm abgedeckte bezuschussungsfähige Leistungen sind die Erstellung von Mess-, Steuer- und Regelungskonzepten, die Installation und Verkabelung sowie die Erstellung von Zählerkonzepten.
Grundvoraussetzung für die Förderung ist dabei, dass der Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik nach Ausführung mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 entspricht. Dieser Automatisierungsgrad B erlaubt eine effizientere Regelung durch zusätzliche Sensorik im Gebäude. Einzelne Regeleinrichtungen müssen in der Lage sein, untereinander oder mit einem übergeordneten Gebäudemanagementsystem zu kommunizieren. Dies erlaubt einen bedarfabhängigen Betrieb der technischen Anlagen und damit eine erhöhte Energieeinsparung. Gerne beraten wir Sie bezüglich Fördermöglichkeiten und Einspareffekten im Detail.
Der Fördersatz von Einzelmaßnahmen der Gebäudeautomation bei Nichtwohngebäuden beträgt 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.000 €/m² NGF bzw. 15 Mio.€. Darüber hinaus werden 50 % der förderfähigen Kosten der energetischen Fachplanung, Energieberatung und Baubegleitung gefördert, maximal 5 €/m²NGF bzw. 20.000 €.
Eine Übersicht der Fördersätze finden Sie hier.
Die Antragsstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und muss unter Einbindung eines sogenannten Energieeffizienz-Experten (EEE) erfolgen. Hierbei handelt es sich um, bei der BAFA gelistete, neutrale Energieberater, welche den Vorgang von der Antragsstellung bis zum Projektabschluss begleiten.
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