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EDL-G: Bald sind Energieaudits Pflicht

EDL-G: Bald sind Energieaudits Pflicht

Am 15. April 2015 ist das novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft getreten. Das Gesetz verlangt ab spätestens 5. Dezember 2015 von allen größeren Unternehmen (sog. Nicht-KMU) Energieaudits nach DIN EN 16247-1.

Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen schnellen Überblick über die Gesetzgebung und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie die neuen gesetzlichen Auflagen erfüllen können.

 

 

Ziel der EU → Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020

Wer ist betroffen?
Alle Nicht-KMUs, d. h. alle Unternehmen mit:

  • mehr als 250 Mitarbeitern
  • mehr als 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme

Ist eine Freistellung möglich?
Ja, für Unternehmen die bereits eines der folgenden Managementsysteme eingeführt haben:

  • ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
  • ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS

Welche Auflagen müssen bis zum Stichtag 05.12.2015 erfüllt sein?

  • Durchgeführtes Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (wiederkehrend alle 4 Jahre)
  • Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 (jährliche Audits)*
  • Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS*

*) Bis 31.12.2016 genügt der Nachweis, dass mit dem Einrichten eines entsprechenden Managementsystems begonnen wurde.

Wie kann Sie SAUTER bei der Umsetzung des EDL-G unterstützen?

Das SAUTER Energiemanagement-System (SAUTER EMS) erfüllt die Auflagen der ISO 50001 und ist in Kombination mit einem durch uns durchgeführten Energieaudit nach EN 16247-1 eine ideale Lösung für die Umsetzung des EDL-G. Sie erhalten einen EMS-Webzugang und können die Verbrauchswerte entweder selbst oder an Ihren SAUTER Energieberater zur Einstellung übermitteln lassen. Das EMS-Webportal bietet Ihnen jederzeit einen gesicherten Zugriff auf Verbrauchswerte und Benchmarking und kann darüber hinaus für die Umwelt- und Qualitätszertifizierung ISO 14001 verwendet werden.

Sollten Sie sich für die Einführung der ISO 50001 bzw. eines Umweltmanagementsystems nach EMAS entscheiden, beraten wir Sie gerne über Einführung und Aufbau des Energiemanagementsystems mit Zählerkonzept und automatisiertem Reporting. Anhand von Referenzbeispielen aus Industrie und öffentlicher Hand können wir Ihnen Lösungen praxisnah demonstrieren.

Eine kompakte Zusammenfassung an Informationen zum EDL-G finden Sie hier (PDF).

Die offizielle Bekanntmachung des BAFA und weiterführende Informationen wie den Gesetzestext, Publikationen und die Energieauditorenliste finden Sie hier.

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