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EnEV 2012

Wichtige Neuerung bei der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Dass Sie Ihre Wärme- und Kühlanlagen warten, um deren reibungslosen Betrieb sicherzustellen, versteht sich von selbst. Dass es Richtlinien und Verordnungen bezüglich Energieverbrauch und Nennleistungen gibt, wissen Sie auch. Nun gibt es eine neue Fassung der EnEV, welche anfangs des nächsten Jahres in Kraft treten soll.

Das Verfahren für die Kontrollen der energetischen Inspektionen von Klimaanlagen wird grundlegend geändert. Alle Energieausweise und Berichte über energetische Inspektionen werden zukünftig durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit einer Registriernummer versehen. Diese Datensammlung ermöglicht es den zuständigen Stellen der Bundesländer Stichproben für die Kontrollen zu ermitteln. Die Bundesländer sind auch verpflichtet, der Bundesregierung bis zum 31.3.2016 über die Resultate der Kontrollen zu berichten.

Es gilt also: Klimaanlage energetisch prüfen zu lassen, wenn sie heute 9 Jahre oder älter ist. Und zwar bis zum September des nächsten Jahres. Wer gegen die Pflicht zur energetischen Inspektion verstösst, riskiert eine hohe Geldbusse.

Sie können aber nicht nur durch Einhalten der Prüfungsrichtlinien Geld sparen. Eine energetische Inspektion von nicht prüfungspflichtigen Anlagen kann unnötig hohen Energieverbrauch aufzeigen und so Ihr Betriebsbudget schonen. Rufen Sie Ihren SAUTER Kundenberater an, um einen Termin zu vereinbaren oder fragen Sie in der nächsten SAUTER Niederlassung nach. Wir führen solche Kontrollen und Abnahmen für Sie gerne durch.

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