Alle vier Jahre sind Nicht-KMUs verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen, sofern diese kein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) eingerichtet haben. Das verlangt das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G §8 – die BAFA informiert hierzu ausführlich online.
Vier Jahre sind nach der Frist für das Erstaudit 12/2015 mittlerweile vergangen, im Moment wird für viele Firmen fleißig noch am Wiederholungs-Energieaudit 2019 gearbeitet. So war dies auch bis Januar bei SAUTER Deutschland der Fall.
Die Anforderungen an das Energieaudit EDL-G wurden von der BAFA im vergangenen Herbst etwas angepasst und präzisiert. Hierzu haben vermutlich auch die Ergebnisse aus der von der BAFA stichprobenartig durchgeführten Kontrolle der eingereichten Berichte geführt. Die Erfassung und Bewertung des gesamten Energieverbrauchs eines Unternehmens wird deutlicher in den Blickpunkt gerückt, ebenso der Detaillierungsgrad der wirtschaftlichen Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Dies soll sicherstellen, dass das Energieaudit eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Investitionen in die Modernisierung der Gebäude- und Anlagentechnik bietet.
Den Gesamtenergieverbrauch eines Unternehmens inklusive des Transportes gilt es über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten aufzustellen, um bei der weiterführenden Durchführung eine Konzentration auf die wesentlichen Verbraucher zu ermöglichen. Die BAFA zeigt dazu Beispiele wie Fahrzeugflotten analysiert und bewertet werden sollen. Der Energieverbrauch für den Transport wird dabei gerne unterschätzt, dieser übertrifft aber in den meisten Fällen den energetischen Aufwand für den Gebäudeunterhalt eines Unternehmens deutlich. Die Gesamtübersicht liefert somit eine wichtige Transparenz zu Emissionen, Energiekosten und Verbrauch als Basis für strategische Überlegungen im Umgang mit Energie.
Auch im Wiederholungsaudit ist es weiterhin möglich, bei Unternehmen mit einer Vielzahl von vergleichbaren Standorten, ein Energieaudit nur an einer repräsentativen Anzahl von Standorten durchführen zu lassen. Dieses sogenannte Multi-Site-Verfahren findet auch bei SAUTER Anwendung. Mit deutschlandweiten Vertretungen, die bis auf wenige Ausnahmen die gleiche Nutzung aufweisen, reduziert das Verfahren den Aufwand erheblich.
Beim überwiegenden Anteil an betroffenen Unternehmen sind die Standorte angemietete Immobilien oder Büroflächen. Das reduziert die Möglichkeiten der Einsparmaßnahmen, da ein Großteil der Technik Eigentum des Vermieters ist. Trotzdem sollte der Dialog mit dem Vermieter über Regelung, Lüftung, Beleuchtung etc. geführt werden. Die Praxis zeigt, dass eine Modernisierung in beiderseitigem Interesse ist und es dafür Möglichkeiten und auch Wege für eine Umsetzung gibt. Die folgenden drei Einsparmaßnahmen zeigen beispielhaft, wie sich der Energieverbrauch reduzieren lässt und sind in den überwiegenden Fällen anwendbar. Gerne informieren wir Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten – sprechen Sie uns einfach an.
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